Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 S 27/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.07.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts D, Az. 4 C ##/##, wie folgt geändert und neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 18,98 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 49 % und die Beklagte zu 51 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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