Teilurteil vom Landgericht Dortmund - 13 O 83/12 Enw

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Klägerin Rechnung zu legen über

1.              die Strommenge in kWh, die jeweils in den Kalenderjahren

2012 und 2013 insgesamt aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Marienheide an Letztverbraucher und Weiterverteiler im Sinne des § 2 Abs. 8 KAV, die die Elektrizität ohne die Benutzung öffentlicher Verkehrswege an Letztverbraucher weitergeleitet haben, geliefert wurde;

2..              die Verteilung der Strommenge nach Nr. 1 jeweils auf               folgende Untergruppen:

              a)              die Strommenge in kWh, die an Tarifkunden im

Rahmen eines Schwachlasttarifs oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 lit a) KAV geliefert wurde;

              b)              die Strommenge in kWh, die im Sinne des § 2 Abs. 2

Nr. 1 lit. b) KAV nicht als Schwachlaststrom an Tarifkunden geliefert wurde;

              c)              die Strommenge in kWh, die an Sondervertrags-

kunden im Sinne des § 2 Abs. 3 KAV geliefert wurde;

              d)               die Strommenge in kWh, die an Sondervertrags-

kunden im Sinne des § Abs. 4 KAV geliefert wurde, für deren Belieferung keine Konzessionsabgaben erhoben werden dürfen,

              e)               die Strommenge in kWh, die von Dritten im Wege der

Durchleitung an Letztverbraucher oder Weiterverteiler im Sinne des § 2 Abs. 8 KAV geliefert wurde, ebenfalls unterteilt nach den unter (a) bis (d) aufgezählten Untergruppen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Antrags aus der Klageschrift vom 14.03.2012 betreffend die Zahlung der Konzessionsabgabe für die Monate November und Dezember 2011 auf der zweiten Stufe der Stufenklage in der Hauptsache erledigt ist.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung verbleibt dem Endurteil.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 €.


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