Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 499/14

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Dortmund vom 11.02.2015 (Az.: 3 O 499/14) wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 9.000,00 € tragen die Kläger als Gesamtschuldner mit Ausnahme der eventuell durch die Säumnis bedingten Mehrkosten, welche die Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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