Urteil vom Landgericht Dortmund - 12 O 244/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7140 € nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 16.07.2016 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten der Partnergesellschaft mbH T, L-allee #‚ ##### E, i.H.v. 612,80 € freizustellen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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