Urteil vom Landgericht Dortmund - 7 O 249/17

Tenor

              Wegen eines Anspruchs des Arrestklägers in Höhe von 47.759,53

           € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz von 8.208,47 Euro seit dem 22.05.2017 und von 39.551,06 € seit dem 01.07.2017 wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Arrestbeklagten angeordnet.

              Die Vollziehung des Arrestes wird durch Hinterlegung durch die

              Arrestbeklagte in Höhe von 55.000,00 € gehemmt.

              Die Kosten des Verfahrens werden der Arrestbeklagten auferlegt.

              Der Verfahrenswert wird auf bis zu 21.000,00 € festgesetzt.


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