Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 161/09

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 15.06.2007 gegen 14:10 Uhr in E1 auf der A Straße in Höhe des Hauses Nr. 0 zu ersetzen. Des Weiteren werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 132,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 91 % und die Beklagten zu 9 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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