Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 226/01

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.546,17 EUR (= 34.317,33 DM) nebst 11,25 % Zinsen aus 7.180,63 EUR (= 14.044,10 DM) seit dem 22. Februar 2001 sowie aus weiteren 10.365,54 EUR (= 20.273,23 DM) seit dem 6. September 2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.600,-- EUR. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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