Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 87/10 U.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 22.023,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.10.2006 zu zahlen.

II.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Krefeld entstandenen Mehrkosten trägt der Kläger. Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 95 % und der Beklagte 5 % zu tragen.

IV.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

V.

Der Streitwert beträgt EUR 327.889,62.


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