Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 296/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 09.09.2011 – 57 C 465/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Flensburg (8. Zivilkammer) - 8 O 117/12
10. Oktober 2014
8 O 117/12 10. Oktober 2014

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