Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 181/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.05.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 31 C 13609/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die von ihnen bei der Klägerin gemietete Wohnung I in E von zurzeit 339,07 € auf 406,88 € ab dem 01.09.2011 zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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