Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 541/13

Tenor

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 27.703,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 25.651,88 EUR seit dem 16.01.2011 und aus 2.051,30 EUR seit dem 26.01.2014 zu zahlen.

2.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2014 zu zahlen.

3.       Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen weiteren Schaden aus der nicht erfolgten Beratung über das Eintrittsrecht des Versicherers mit einer Haftungsquote von 100 % auszugleichen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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