Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 002 KLs 3/17

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier (4) Jahren und neun (9) Monaten verurteilt.

Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den der Nebenklägerin O aus der Vergewaltigung vom 23.07.2017 erwachsenen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.


1 2

Gründe

3

I.

4 5 6 7 8 9 10 11 12

II.

1. Tat vom 21.12.2016

13 14 15 16 17 18 19

2. Tat vom 23.07.2017

20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

III.

30 31 32

IV.

1.

33 34 35

2.

36 37 38 39

3.

40

V.

1.

41 42 43 44

2.

45 46 47 48

3.

49

VI.

50 51

VII.

52

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