Urteil vom Landgericht Essen - 13 S 84/03

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 08.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer (28 C 49/03) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte Trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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