Urteil vom Landgericht Essen - 2 O 422/08

Tenor

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 12.01.2009 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.


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