Urteil vom Landgericht Essen - 11 O 363/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Klägerin über den mit der Klage begehrten Betrag von 5.000,00 € hinaus aus dem Darlehensvertrag Nr. … vom 12.05.1999 keine Ansprüche gegen den Beklagten zustehen.

Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 10.398,15 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2010 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Abtretung des vom Beklagten unter der Gesellschafter Nummer … gehaltenen Anteils an der C GmbH, K-Str. …, … N.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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