Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 25/00

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin das Sparbuch Nr. 0000000 der xz Bank e.G., jetzt x Bank e.G., herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Sicherheit kann auch durch die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.


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