Urteil vom Landgericht Kleve - 3 O 41/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist für jeden Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 5.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen inländischen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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