Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 58/10

Tenor

  • 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.962,18 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2011 zu zahlen

          Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, eine der Höhe nach angepasste         Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von monatlich 1.800,00 € brutto an die Klägerin zu zahlen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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