Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 276/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 1.10.2009 – Az.: 108 C 145/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.479,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 834,29 € seit dem 2.7.2009 und aus 645,53 € seit dem 7.8.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 55% und die Beklagte zu 45 %.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden ge-geneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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