Urteil vom Landgericht Köln - 14 S 30/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27. Juli 2017, Az.: 137 C 12/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 2. August 2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 666,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 2. August 2016 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in I. und II. Instanz.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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