Urteil vom Landgericht Köln - 25 S 15/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.08.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 123 C 103/17 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte  Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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