Urteil vom Landgericht Köln - 26 O 152/20

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.184,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.336,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.312,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 78% und die Beklagte 22%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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