Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 237/22

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.984,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2022 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 46,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2022 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.295,43 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2022 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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