Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 487/18

Tenor

1. Die Beklagten zu 1.) und 3.) werden verurteilt, an den Kläger 4.969,20 € zzgl. Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.656,40 € seit dem 02.09.2013 und aus dem Betrag von 4.969,20 € seit dem 10.02.2014  zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Gerichtskosten trägt der Kläger zu 90% und die Beklagten zu 1.) und 3.) je zu 5%. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1.) und 3.) je zu 5%, im Übrigen der Kläger selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) trägt der Kläger zu 86%, die des Beklagten zu 2.) zu 100% und die des Beklagten zu 3.) zu 86 %. Im Übrigen tragen die Beklagten zu 1.) und 3.) ihre Kosten selbst.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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