Urteil vom Landgericht Köln - 156 NBs 54/23

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten und unter Verwerfung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 03.05.2023 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

10 Monaten

verurteilt wird.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte mit der Maßgabe, dass die Gebühr für das Berufungsverfahren um 1/2 reduziert wird. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren trägt die Staatskasse ebenfalls zu ½.

Angewendete Vorschriften: §§ 303, 303 c, 21, 53, 56 StGB


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