Teil-Vorbehalts- und Endurteil vom Landgericht Köln - 22 O 158/23

Tenor

Auf den Klageantrag zu 5.) wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 1.049,75 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2023 zu zahlen.

Im Übrigen werden der Klageantrag zu 5.) wegen der weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie der Klageantrag zu 1.) im Ganzen abgewiesen.

Das Teil-Vorbehaltsurteil vom 25.01.2024 wird für vorbehaltlos erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch wegen der Kosten des Rechtsstreits nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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