Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 O 277/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 159,94 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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