Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 2 S 104/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 11. Juli 2006 - Aktenzei-chen: 6 C 387/05 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklag-te vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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