Urteil vom Landgericht Münster - 3 KLs-81 Js 3140/18-1/22

Tenor

Der Angeklagte ist des besonders schweren Raubes schuldig.

Die Gesamtstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – MA. vom ##.##.2019 – (Aktenzeichen entfernt) – wird aufgelöst.

Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem zuvor genannten Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren 9 Monaten

verurteilt.

Von dieser Strafe gelten 3 Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als bereits vollstreckt.

Die Einziehungsentscheidung aus dem zuvor genannten Urteil bleibt aufrechterhalten.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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