Urteil vom Landgericht Wuppertal - 2 O 352/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 112.900,36 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Dezember 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckungsfähigen Betrages vorläufig vollstreckbar.


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