Urteil vom Landgericht Wuppertal - 17 O 97/12

Tenor

Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 388.674,41 EUR zu zahlen, die Beklagte zu 1) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. April 2012, die Beklagte zu 3) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Mai 2012.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin 74 % und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner 26 %. Die Klägerin trägt 100 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und jeweils 48 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3). Im Übrigen tragen die Beklagten zu 1) und 3) ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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