Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 232/17

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 03.05.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.04.2017 (Az.: 641 F 27/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG wird die der Beteiligten zu 1) für die Erteilung der Auskunft vom 13.10.2016 zu gewährende Entschädigung auf 21,00 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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