Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 18/20

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 25 C 55/18, vom 19.12.2019 teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.022,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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