Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 9 T 128/21

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20.05.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal, 90 C 208/20 (PKH) vom 19.04.2021 abgeändert:Der Beklagten wird für ihren Antrag auf Klageabweisung vom 25.02.21 für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus V bewilligt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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