Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 46/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufungen der Klägerinnen das am 23.8.2000 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden den Klägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jedoch können die Klägerinnen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 Euro abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe erbringt. Die Sicherheiten können durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.


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