Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 65/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. April 2003 verkündete Grundurteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt als Schlussurteil neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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