Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 91/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.03.2004 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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