Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 228/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Zivilkammer 2 b des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 09.10.2007 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.681,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage ab-gewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 12.681,19 €.


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