Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 W 53/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 26. August 2008 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 78.024,14 € festgesetzt.


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