Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-17 U 183/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.08.2007 verkündete Urteil des Einzel-richters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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