Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 18 U 37/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Januar 2010

verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts

Krefeld (7 O 28/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig

vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

Ihnen zu vollstreckenden Beträge leisten.


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