Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 52/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 07.12.2011 (Az. 1 O 292/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.              Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.813,68 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2009 zu zahlen.

2.              Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2009 zu zahlen.

3.              Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 28.09.2007 zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 07.12.2011 (Az. 1 O 292/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz fallen den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des für diesen aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen