Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 81/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. April 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12.  Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

                            Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

                            Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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