Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 14/14

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Juni 2014 verkündeteUrteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund– Az. 13 O 20/14 Kart – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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