Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 48/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 5 O 161/11 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte lediglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen hat und im Übrigen das Versäumnisurteil aufgehoben und die weitergehende Klage abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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