Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 86/15

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 12.05.2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und auch im Hinblick auf eine teilweise Antragsrücknahme wie folgt neu gefasst:

Unter Abänderung der einstweiligen Verfügung der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.04.2015 wird dem Verfügungsbeklagten bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.12.2016 untersagt, mittelbar oder unmittelbar steuerberatende Mandate der nachfolgend bezeichneten Personen (soweit nicht durchgestrichen) anzunehmen oder auszuführen:

-          diverse Mandanten -

Dem Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,- ersatzweise für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft angedroht.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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