Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 38/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten  durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen