Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 91/21

Tenor

Der Senat beabsichtigt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2021 von Amts wegen gem. § 319 Abs. 1 ZPO insoweit zu berichtigen, als statt der zuerkannten Zinsen iHv 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 10.449,58 und aus EUR 1.742,35, jeweils seit dem 15. September 2019, Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuerkannt werden.

Der Senat beabsichtigt weiter, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Der auf den 8. November 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 12.191,93 festgesetzt.


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