Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 U 39/21

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.01.2021 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 16 O 358/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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