Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 W 64/84

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Das Landgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage Abstand zu nehmen.

Der Beschwerdewert beträgt 2.500,- DM.


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